AGB

Allgemeines

1.1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote an unsere Kunden erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Anderslautenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind zu unseren Lasten nur dann wirksam, wenn sie von sicherheits-portal.ch schriftlich bestätigt wurden.

1.2. Allen Vereinbarungen, Angeboten, Lieferungen und sonstigen Rechtsgeschäften liegen unsere Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt und werden durch etwaigen Handelsbruch, stillschweigende Vereinbarungen oder Duldung nicht aufgehoben. Von unseren Bedingungen und Preislisten abweichende Kundenwünsche, Vereinbarungen und Nebenabsprachen erlangen erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch sichereits-portal.ch Verbindlichkeit, auch wenn sie mit unseren Mitarbeitern schon besprochen wurden.

1.3. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

2. Definition Vertragspartner

Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

3. Vertragsabschluss 
3.1. Die Darstellung der Artikel stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden dar, uns ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Bei Bestellung über die Website sicherheits-portal gibt der Kunde mit Anklicken des Buttons "jetzt kaufen" ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die im "Warenkorb" befindlichen Waren bzw. Leistungen ab. Nach Eingang seiner Bestellung im Onlineshop erhält der Kunde  eine Bestätigungs-E-Mail. Mit Erhalt dieser automatisch versendeten Email kommt der Kaufvertrag zustande.

4. Eigentumsvorbehalt 

4.1. sicherheits-portal.ch bleibt Eigentümer ihrer gesamten Lieferungen, bis die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erfüllt wurden.

4.2. Der Besteller wird die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes verwahren und zu Gunsten von sicherheits-portal.ch gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von sicherheits-portal.ch weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.

4.3. Der Kunde ist verpflichtet, sicherheits-portal.ch einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel / Unternehmenssitzwechsel (Umzug in neue Büroräumlichkeiten) hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

4.4. sicherheits-portal.ch ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer Pflicht gemäss diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

4.5. Werden die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren beim Käufer von Dritten gepfändet, so hat uns der Käufer sofort von der Pfändung zu verständigen und den pfändenden Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Alle uns durch die Pfändung entstandenen Kosten trägt der Käufer. Das gleiche gilt sinngemäß bei einer sonstigen Beeinträchtigung unserer Rechte. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen, zu vermieten oder sonst wie anderen zu überlassen.

5. Umfang der Lieferungen und Leistungen

Die Lieferungen und Leistungen von sicherheits-portal.ch sind in der Auftragsbestätigung einschliesslich eventueller Beilagen zu dieser abschliessend aufgeführt.

6. Pläne und technische Unterlagen 

6.1. Prospekte und Kataloge sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurden.

6.2. Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plänen und technischen Unterlagen vor, die sie der anderen Partei ausgehändigt hat.

7. Preise 

7.1. Alle Preise verstehen sich brutto, inklusive Mehrwertsteuer, inkl. Lieferung frei Bordsteinkante. 

7.2. sicherheits-portal.ch behält sich eine Preisanpassung vor, falls zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der vertragsmässigen Erfüllung die Lohnansätze oder die Materialpreise ändern. Eine angemessene Preisanpassung seitens sicherheits-portal.ch erfolgt ausserdem, wenn bei Lieferung die vom Besteller gelieferten Unterlagen den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen haben oder unvollständig waren.

8. Transportdurchführung

8.1. Transporte innerhalb und ausserhalb von Gebäuden, über Stufen und Rasenflächen, Steilhänge, Schotter und sonstige Weg- oder Unwegbarkeiten werden gegen Berechnung und nur soweit technisch möglich durchgeführt. Die gewünschte Verwendungsstelle ist freigeräumt und leicht zugänglich zu halten. Insbesondere sind sämtliche Aussentreppen und Zufahrtswege frei von Laub, Schnee und Eis zu halten. Zusätzlich anfallende Aufräumarbeiten werden gesondert berechnet.

8.2. Kann der Liefergegenstand aus technischen Gründen oder aufgrund Nichteinhaltung der obigen Bedingungen nicht bis zur gewünschten Verwendungsstelle geschafft werden, entbindet das nicht vom Vertrag. Wird deshalb eine erneute Anfahrt erforderlich, wird diese gesondert in Rechnung gestellt. 8.3. Die Verankerung unserer Produkte ist nur möglich im Zusammenhang mit der Zusatzleistung „Transport zur Verwendungsstelle“. Eine Verankerung ohne Transport ist grundsätzlich nicht möglich. Der Kunde bestätigt, dass der vorgegebene Ort der Verankerung frei von unsichtbar verlaufenden Ver-/Entsorgungsleitungen, Strom- oder Datenleitungen ist. sicherheits-portal.ch haftet nicht für Schäden, die durch eine nicht ausreichende Tragfähigkeit oder nicht ausreichende Oberflächenhärte der Wand oder des Bodens entstehen sowie nicht für Beschädigungen der darin befindlicher Wasser- oder Elektroleitungen o.ä. Schäden, die durch die Verbringung zur Verwendungsstelle oder die Verankerung der Produkte entstehen, sind zwingend auf den Speditionspapieren durch den Empfänger zu vermerken. Später geltend gemachte Schäden werden grundsätzlich und ohne Ausnahme nicht akzeptiert. 

8.4. Wenn Transporte über Stufen nicht möglich sind oder mehr Personal als die üblichen zwei Spediteure oder ein Transport mittels Kran notwendig wird, werden die Kosten separat berechnet. Die Kosten werden nach Zeitnachweis berechnet, als Berechnungsgrundlage dient hierzu der Zeitnachweis-Rapport den Sie bei der Auslieferung unterschreiben. Hier wird die einwandfreie und mängelfreie Lieferung der Ware sowie die Zeit für die Anlieferung quittiert.

9. Zahlungsbedingungen 

9.1. Die Zahlungen sind am Domizil von sicherheits-portal.ch ohne Abzug von Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten. Der Rechnungsbetrag ist nach dem im Angebot definierten Zahlungsplan zu bezahlen.

9.2. Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an einen Zins zu entrichten, der 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

9.3. Ersatz- und Zubehörteile sowie Reparaturen werden ausnahmslos nur gegen netto Kasse geliefert bzw. ausgeführt. Bei Zielüberschreitungen werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen berechnet, die 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegen. Werden Lieferungen in Teilsendungen vorgenommen, wird der Kaufpreis jeder Teilsendung ohne Rücksicht auf restliche Lieferungen fällig. Der Käufer verzichtet auf jedes Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis. Mit von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen kann der Käufer weder aufrechnen, noch wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

10. Zahlungsarten

Für die Zahlung können Sie sich ausschließlich der auf den Shop-Seiten angegebenen Zahlungsarten bedienen. Im Einzelfall kann es sein, dass nicht alle Zahlungsarten zur Verfügung stehen

11. Lieferfrist 

11.1. Sicherheits-portal verpflichtet sich, bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse, die Ware unverzüglich nach der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bei anderen Zahlungsarten nach Abschluss des Bestellvorgangs an den Kunden zu übersenden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

11.2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen: Wenn sicherheits-portal.ch die Angaben, die sie für die Erfüllung des Vertrages benötigt, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn sie der Besteller nachträglich ändert und damit eine Verzögerung der Lieferungen oder Leistungen verursacht. Wenn der Besteller ihm obliegende Mitwirkungspflichten oder Nebenpflichten nicht rechtzeitig erfüllt, ist sicherheits-portal.ch berechtigt, vereinbarte Lieferfristen und -termine angemessen zu verlängern, unbeschadet unserer Rechte aus Annahmeverzug des Bestellers. Wenn Hindernisse auftreten, die das sicherheits-portal.ch trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei ihr, beim Besteller oder bei einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind beispielsweise Epidemien, Mobilmachungen, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate, Ausschusswerden von wichtigen Werkstücken, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignissen oder anderen Fällen von höherer Gewalt.

11.3. Wird ein vereinbarter Liefertermin von sicherheits-portal.ch aus  zu vertretenden Gründen überschritten, so hat uns der Besteller schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Erfolgt die Lieferung nicht und will der Besteller deswegen von dem Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns dies zuvor ausdrücklich schriftlich mit einer angemessenen weiteren Nachfrist anzudrohen. Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Lieferung besteht. Bereits erfolgte Teillieferungen sind vom Rücktritt ausgeschlossen, es sei denn sie bleiben für den Besteller unverwendbar.

11.4. Ereignisse höherer Gewalt bei uns oder unseren Unterlieferanten verlängern die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch bei behördlichen Eingriffen, Energie- und Rohstoffversorgungsschwierigkeiten, Streiks, Aussperrungen und unvorhersehbaren Liefererschwernissen, sofern sie von uns nicht zu vertreten sind. sicherheits-portal.ch wird den Besteller unverzüglich benachrichtigen. 

12. Annahmeverzug

Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so wird die Ware auf seine Kosten und seine Gefahr an einem von uns zu bestimmenden Ort eingelagert. Soweit eine Einlagerung in unseren eigenen Räumen bzw. in Räumen der ausliefernden Spedition möglich ist und erfolgt, sind pro Monat 5 % des Rechnungsbetrages seit Annahmeverzug zu zahlen. Zusätzliche Transportkosten, Verbringungskosten, Unterstellkosten, Lagerkosten etc., die mit dem Annahmeverzug in Verbindung stehen, können ebenfalls nach den üblichen Konditionen geltend gemacht werden.

13. Übergang von Nutzen und Gefahr 

13.1. Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Entgegennahme der Lieferung frei Bordsteinkante oder wenn vereinbart frei Verwendungsstelle auf den Besteller über, auch wenn Franko-Lieferung vereinbart wurde.

13.2. Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die sicherheits-portal.ch nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglichen für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.

14. Prüfung und Abnahme 

14.1.Sicherheits-portal.ch wird die Lieferungen und Leistungen soweit üblich vor Versand prüfen. Verlangt der Besteller weitergehende Prüfungen, sind diese besonders zu vereinbaren und vom Besteller zu bezahlen.

14.2. Der Besteller hat die Lieferungen und Leistungen innert angemessener Frist zu prüfen und sicherheits-portal.ch eventuelle Mängel (äusserliche Schäden siehe Punkt 14.3. sowie verdeckte Mängel) unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt. Transportschäden sind zusätzlich dem Spediteur zu melden, gemäss Punkt 14.3.

14.3. Bei Transportschäden sind die Fristen der Transportversicherer unbedingt einzuhalten, da ansonsten keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können. Bei beschädigten Sendungen darf der Besteller keine „reine“ Quittung erteilen sondern muss unverzüglich eine Tatbestandsaufnamhe über die beschädigte Sendung veranlassen. Äusserliche Schäden sind zwingend auf dem Speditionsübergabeschein zu vermerken. Wird dies unterlassen, können diese Schäden nicht mehr geltend gemacht werden. Festgestellte Beschädigungen sind unverzüglich schriftlich an uns und auch Frachtführer zu melden.

14.4. Wegen Mängel irgendwelcher Art an Lieferungen oder Leistungen hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche, ausser den in Ziffer 20 ausdrücklich genannten.

15. Gewährleistung, Mängelrüge und Mängelhaftung 

15.1. Die Gewährleistung beträgt 24 Monate und beginnt mit der Lieferung. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistung neu ab Einbautag zu laufen. Sie dauert für Ersatzteile 12 Monate und für Austauschteile 6 Monate. Wird der Austausch nicht durch sicherheits-portal.ch ausgeführt, umfasst die Gewährleistung nur den Ersatz der schadhaften Teile, nicht aber Weg, Arbeitszeit und Spesen. Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen, oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und sicherheits-portal.ch Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

15.2. sicherheits-portal.ch verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers, alle Teile der Lieferungen von sicherheits-portal.ch, die nachweisbar infolge ungeeigneten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach seiner Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden Eigentum von sicherheits-portal.ch.

15.3. Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in den Spezifikationen als solche bezeichnet worden sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Ist eine Abnahmeprüfung vereinbart, gilt die Zusicherung als erfüllt, wenn der Nachweis der betreffenden Eigenschaften anlässlich dieser Prüfung erbracht worden ist. Sind die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, hat der Besteller zunächst Anspruch auf unverzügliche Nachbesserung durch sicherheits-portal.ch. Hierzu hat der Besteller sicherheits-portal.ch die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Gelingt diese Nachbesserung nicht oder nur teilweise, hat der Besteller Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung des Preises. Ist der Mangel derart schwer, dass er nicht innert angemessener Frist behoben werden kann, und/oder sind die Lieferungen und Leistungen zum bekanntgegebenen Zweck nicht oder nur in erheblich vermindertem Masse brauchbar, hat der Besteller das Recht, die Annahme des mangelhaften Teils zu verweigern, oder, wenn eine Teilnahme wirtschaftlich unzumutbar ist, vom Vertrag zurückzutreten. sicherheits-portal.ch kann nur dazu verpflichtet werden, die Beträge zurückzuerstatten, die ihr für die vom Rücktritt betroffenen Teile bezahlt worden sind.

15.4. Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar sind infolge schlechten Materials oder fehlerhafter Konstruktion, oder die durch mangelhafte Ausführung entstanden sind, z.B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektronischer Einflüsse, nicht von sicherheits-portal.ch ausgeführter Bau- oder Montagearbeiten sowie infolge anderer Gründe, die sicherheits-portal.ch nicht zu vertreten hat. Höhere Gewalt schliesst Gewährleistung und Haftung ebenfalls aus.

15.5. Für Lieferungen und Leistungen von Unterlieferanten, die vom Besteller vorgeschrieben werden, übernimmt sicherheits-portal.ch die Gewährleistung lediglich im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtungen der betreffenden Unterlieferanten.

15.6 Wegen Mängeln in Material, Konstruktion oder Ausführung, sowie Fehlens zugesicherter Eigenschaften, hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in Ziffer 20 ausdrücklich genannten.

15.7. Für Ansprüche des Bestellers wegen mangelhafter Beratung und dergleichen oder wegen Verletzung von Nebenpflichten haftet sicherheits-portal.ch nur bei absichtlicher Täuschung oder grober Fahrlässigkeit.

16. Abweichungen

16.1. Farben: Als Grundlage dient hierfür die genormte RAL-Farbkarte sofern vom Hersteller deklariert. Kleine Farbabweichungen behält sich sicherheits-portal.ch aber aus fertigungstechnischen Gründen vor.

16.2. Masse: Es wird mit äusserster Sorgfalt versucht alle Massangaben einzuhalten. Kleine Massabweichungen behält sich sicherheits-portal.ch aber aus fertigungstechnischen Gründen vor.

16.3. Gewichte: Gewichtsangaben sind grundsätzlich ca. Angaben und können +/- 10 % abweichen, dies aus fertigungstechnischen Gründen. Annahmeverweigerungen wegen anderen Gewichten, solange diese in der Toleranz von den +/- 10 % sind, wird sicherheits-portal.ch nicht akzeptieren. Bei grösseren Abweichungen hat der Kunde die Möglichkeit auf Preisminderung oder Annahmeverweigerung. Ausgeschlossen hiervon sind offensichtliche Fehler in der Datenbank bzw. ein offensichtlicher Fehler in der Datenbank.

17. Produktangaben

Für unsere Produktangaben übernehmen wir keine unter den jeweiligen Einzelvertrag hinausgehende Haftung. Wir behalten uns technische Änderungen im Zuge der Produktentwicklung vor. Unsere Produktbeschreibungen und -angaben beschreiben nur die Beschaffenheit unserer Produkte und Leistungen und stellen keine Garantie dar. Der Besteller ist unabhängig davon verpflichtet, unsere Produkte und Leistungen auf ihre Eignung für den vorgesehenen Gebrauch selbst zu prüfen.

18. Haftungsbeschränkungen

18.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

18.2. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

19. Rücktritt

sicherheits-portal.ch kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht und sich die Angabe auf eine für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit bedeutungsvolle Tatsache bezieht oder die Kreditwürdigkeit entfällt (Nichteinlösung fälliger Schecks und Wechsel, Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, Nichtversicherbarkeit bei Kreditversicherung, etc.) bzw. hinsichtlich des Vermögens des Kunden Antrag auf Eröffnung des Konkurs- bzw. Gesamtvollstreckungsverfahren gestellt wird.

20. Mängelhaftung

20.1. Der Besteller kann wegen Mängeln unserer Lieferung und Leistung keine Rechte geltend machen, soweit der Wert oder die Tauglichkeit unserer Lieferung und Leistung lediglich unerheblich gemindert ist.

20.2. Soweit unsere Lieferung und Leistung mangelhaft ist und dies vom Besteller unverzüglich schriftlich innert 5 Tagen beanstandet wurde, wird sicherheits-portal.ch nach unserer Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu ist uns Gelegenheit innerhalb angemessener Frist von mindestens zehn Tagen zu gewähren.

20.3. Der Besteller kann Ersatz für die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen verlangen, sofern die Aufwendungen sich nicht erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemässen Gebrauch.

20.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist allerdings nur zulässig, wenn der Besteller uns dies zuvor ausdrücklich schriftlich mit einer angemessenen Nachfrist androht.

21. Ausschluss weiterer Haftungen von sicherheits-portal.ch

Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen, sowie alle Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle im Vertrag nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz oder Schäden, die nicht am Liefergegenstand, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für absichtliche Täuschung oder grobe Fahrlässigkeit von sicherheits-portal.ch und ihrer Hilfspersonen.

22. Montage

22.1. Der Kunde hat auf seine Kosten alle Erd-, Bettangs-, Bau-, Strom-, Gerüst-, Verputz-, Maler- und sonstige Nebenarbeiten einschliesslich der dazu benötigten Baustoffe zu übernehmen und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

22.2. Der Kunde hat zum Schutz des Besitzes des Lieferers und dessen Montagepersonals auf der Baustelle die erforderlichen Massnahmen zu treffen.

22.3. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Kunde die benötigten Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen zu machen.

22.4. Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme auf der Baustelle ohne Verschulden des Lieferers, so hat der Kunde alle Kosten für Wartezeit und weitere erforderliche Reisen der Aufsteller oder des Montagepersonals zu tragen.

22.5. Der Lieferer haftet nur für die ordnungsgemässe Handhabung und Aufstellung oder Montage der Liefergegenstände, er haftet nicht für die Arbeiten seiner Aufsteller oder seines Montagepersonals und sonstiger Erfüllungsgehilfen, soweit diese Arbeiten nicht unmittelbar mit der Lieferung und der Montage zusammenhängen und vom Kunden veranlasst wurden.

22.6. Der Kunde vergütet dem Lieferer die bei Auftragserteilung vereinbarten Kosten für Arbeitszeit, Fahrtkosten, Reisekosten sowie Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit.

23. Reparatur

Für Reparaturaufträge gelten ergänzend und gegebenenfalls im Falle von Abweichungen die vorstehenden Bedingungen ersetzend sind folgende Bedingungen:

1. Reparaturarbeiten werden nach Aufwand berechnet, es gelten die jeweils in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.

2. Das Material wird ebenfalls nach Aufwand berechnet.

3. Die Arbeitszeit und Fahrtzeit wird nach dem üblichen oder vereinbarten Stundensatz für den Techniker berechnet. Daneben werden notwendige Auslagen (wie z. B. Fahrtkosten) gesondert berechnet.

4. Uns bleibt es vorbehalten, in der Auftragsbestätigung für die Reparatur einen vorab geschätzten Aufwand zu ermitteln und die Eckwerte für den zu erwartenden Reparaturaufwand zu ermitteln. Mit der Auftragsbestätigung und den darin ermittelten voraussichtlichen Aufwendungen wird die Hälfte des geschätzten Reparaturaufwandes in Rechnung gestellt und der Beginn der Reparaturarbeiten von der Bezahlung dieses Vorschusses abhängig gemacht.

5. Die restliche Vergütung für die Reparaturmassnahmen wird nach Fertigstellung der Reparatur und der Abnahme der Reparaturleistung fällig und ist sofort nach Rechnungserhalt zahlbar.

24. Gerichtstand und anwendbares Recht

Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtstand ist Bremgarten. sicherheits-portal.ch ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.

25. Schriftform und Nichtigkeit, salvatorische Klausel

Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder sollte ein wesentlicher Teil dieser Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, oder lückenhaft sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.